Gratis-Zahnspange
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mit Zahn- und Kieferfehlstellungen des Schweregrades IOTN (internationaler kieferorthopädische Behandlungsindex) 4 und 5 wird ab 1. Juli 2015 eine festsitzende kieferorthopädische Behandlung als Sachleistung ohne Selbstbehalt des Patienten eingeführt. Dafür gibt es einen eigenen, neuen Gratis-Zahnspangen-Vertrag, der vom bisherigen Kassenvertrag unabhängig ist. PatientInnen mit IOTN 1-3 betrifft das nicht.
Es wird dann zwei Behandlungsmöglichkeiten bei bestehender IOTN 4 und 5 Klassifizierung geben
1. ab dem 6. Lebensjahr mit abnehmbarer Zahnspange und
2. bei Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr mit festsitzender Zahnspange.
Wer die 180 Kieferorthopäden sein werden, die die „Gratiszahnspangen“- Behandlung durchführen werden, wird nach einer Bewerbungsfrist bis Juni festgelegt. Ob wir das für unsere Patienten anbieten können, wird sich bis Juni entscheiden.