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Kaum Neues in der Kariesprophylaxe

Eine neue Leitlinie gibt grundlegende Empfehlungen zur Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen. Die Empfehlungen sind nicht neu – wir dokumentieren sie trotzdem.

  • Mechanische Verfahren zur Reduzierung des Biofilms: Als Basisprophylaxe sollen Sie mindestens zweimal täglich mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta ihre Zähne so putzen, dass eine möglichst vollständige Entfernung des Biofilms gegeben ist. Dabei können unterschiedliche Zahnbürsten zum Einsatz kommen. Biofilm nässt sich im Zahnzwischenraum mit alleinigem Zähneputzen nicht ausreichend entfernen, es sollten Hilfsmittel zur Approximalraumhygiene (Zahnseide, Interdentalbürsten) zusätzlich verwendet werden.
  • Chemische Biofilmbeeinflussung: Bei durchbrechenden bleibenden Zähnen oder im freiliegenden Wurzelbereich kann die Anwendung von Chlorhexidin-Lacken mit mindestens 1 % CHX zur Kariesprävention verwendet werden.
  • Prophylaxeprogramme: Durch die Kombination verschiedener Prophylaxemaßnahmen kann Karies deutlich reduziert werden. Insbesondere Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko sollte die Teilnahme an Prophylaxeprogrammen teilnehmen.
  • Fluoridierungsmaßnahmen: Sie sollten ihre Zähne mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta putzen. Daneben soll grundsätzlich fluoridhaltiges Speisesalz im Haushalt verwendet werden. Zusätzlich kann – insbesondere bei kariesaktiven Patienten – die Anwendung von Zahnpasten mit erhöhter Fluoridkonzentration bzw. fluoridhaltiger Lacke, Gele oder Spüllösungen indiziert sein.
  • Ernährung: Die Gesamtmenge der täglichen Zuckeraufnahme und die Anzahl zuckerhaltiger Mahlzeiten (Hauptmahlzeiten und Zwischenmahlzeiten) einschließlich zuckerhaltiger Getränke sollten möglichst gering gehalten werden. Speisen und Getränke ohne freie Zucker sollten bevorzugt werden.
  • Speichelstimulation durch Kaugummikauen: Regelmäßiges Kauen von zuckerfreiem Kaugummi kann zur Kariesprophylaxe zusätzlich beitragen und kann deshalb insbesondere nach den Mahlzeiten indiziert sein.
  • Fissurenversiegelungen: Es solltenen kariesgefährdete Fissuren und Grübchen versiegelt werden.

S2k-Leitlinie „Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen“. AWMF-Registernummer: 083-021. 

 

 

Dr. Nizama ZUKIC | Doktorin der Zahnheilkunde

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