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Gratis Zahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Gratis Zahnspange. Wir werden Wahl-Kieferorthopäde aller Kassen.
Die Krankenkassa-„Gratis“-Zahnspange betrifft Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Zahn- und Kieferfehlstellungen, beurteilt nach dem Schweregrad.

Es wird der IOTN (internationaler kieferorthopädische Behandlungsindex) ermittelt. Besteht IOTN 4 oder 5, fällt ihr Kind in die „Gratis“ bzw Krankenkassen- Zahnspangenregelung.
 
Es gibt ab 1. Juli 2015 zwei neue Krankenkassenleistungen:

  • Die frühkindliche kieferorthopädische Behandlung bei schwerer Fehlstellung, die im Normalfall frühestens ab dem 6. Lebensjahr beginnt, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (rund € 400.-) wegfallen wird.
  • Bei festsitzende kieferorthopädische Behandlung bei schwerer Fehlstellung (IOTN 4 und 5) wird es eine (voraussichtliche) Rückvergütung von 80% des Kassentarifs (ca € 3800.-) geben, wenn mit der "Krankenkassa Variante“ behandelt wird. Das heißt Metallbrachets, Bänder, Gummizüge, ….

 

Es muss vorher eine Zusicherung der Kostenübernahme von der Krankenkassa eingeholt werden.
IOTN 1-3 und Erwachsenenbehandlung betrifft das nicht, da bleibt alles wie bisher.

 

Dr. Nizama ZUKIC | Doktorin der Zahnheilkunde

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