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MO  08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00

DI   08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00

MI   08:00 - 13:00

DO  08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 

FR   08:00 - 12:00


Tel 02274 2255

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung,
um Ihre Wartezeit kurz zu halten.


Wenn Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, dann
ersuche ich Sie, diesen rechtzeitig, das bedeutet 24 Stunden 
vor Ihrem vereinbarten Termin telefonisch zu stornieren. So ist
ein reibungsloser Praxisablauf gewährleistet und wir können 
Ihren Termin an andere, wartende PatientInnen vergeben. 
Bei kurzfristigeren Absagen (innerhalb von 24 Stunden vor
Ihrem Terminzeitpunkt) bzw. Nichterscheinen am Tag des
Termins, stellen wir Ihnen ein Ausfallshonorar nach den
gültigen autonomen Honorarrichtlinien der Zahnärztekammer, 
in Rechnung. Terminabsagen und -vereinbarungen werden von
uns nur telefonisch entgegengenommen. Wir bitten um
Verständnis, dass wir auf Mails nicht sofort reagieren können.

Gratis Zahnspange für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Gratis Zahnspange. Wir werden Wahl-Kieferorthopäde aller Kassen.
Die Krankenkassa-„Gratis“-Zahnspange betrifft Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Zahn- und Kieferfehlstellungen, beurteilt nach dem Schweregrad.

Es wird der IOTN (internationaler kieferorthopädische Behandlungsindex) ermittelt. Besteht IOTN 4 oder 5, fällt ihr Kind in die „Gratis“ bzw Krankenkassen- Zahnspangenregelung.
 
Es gibt ab 1. Juli 2015 zwei neue Krankenkassenleistungen:

  • Die frühkindliche kieferorthopädische Behandlung bei schwerer Fehlstellung, die im Normalfall frühestens ab dem 6. Lebensjahr beginnt, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (rund € 400.-) wegfallen wird.
  • Bei festsitzende kieferorthopädische Behandlung bei schwerer Fehlstellung (IOTN 4 und 5) wird es eine (voraussichtliche) Rückvergütung von 80% des Kassentarifs (ca € 3800.-) geben, wenn mit der "Krankenkassa Variante“ behandelt wird. Das heißt Metallbrachets, Bänder, Gummizüge, ….

 

Es muss vorher eine Zusicherung der Kostenübernahme von der Krankenkassa eingeholt werden.
IOTN 1-3 und Erwachsenenbehandlung betrifft das nicht, da bleibt alles wie bisher.

 

Dr. Nizama Zukic | Doktorin der Zahnheilkunde

ALLE KASSEN | Tullner Straße 20/2/1 | 3443 Sieghartskirchen | Tel 02274 2255 |   office@derzahnarzt.at