Unsere Ordination ist eine Wahl-Kieferortopädische Ordination
Vor Behandlungsbeginn einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung ist ein Antrag bei der Krankenkasse einzureichen. Bei positiver Prüfung werden 80% des Vertragstarifs erstattet.
Das bedeutet, dass die bei den Krankenkassen bislang übliche Rückerstattung von ca. € 1.000,-- auf ca.
€ 3.700,— angehoben wird bei bestehenden IOTN 4 und 5 (großer Behandlungsbedarf).
Wurde vor Behandlungsbeginn kein Ansuchen bei der Krankenkasse eingereicht oder wurde das Ansuchen abgelehnt, besteht die Möglichkeit, den Zuschuss auch im Nachhinein (nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung) zu beantragen und zu bekommen.
Sobald nähere Details bekannt gegeben werden, erhalten Sie genauere Informationen, mit welchem Selbstbehalt Sie zu rechnen haben.