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Ist Lachgas gefährlich?

Nie ein schwerer Zwischenfall beim Zahnarzt. Trotzdem wurde ein Verbot ausgesprochen.

Verunsicherung bei Patienten und Verärgerung bei Zahnärzten: Der Oberste Sanitätsrat hat sich für ein Verbot von Lachgas ausgesprochen. Was ist passiert? Nichts.

Lachgas (N2O) wird seit 150 Jahren zur leichten Sedierung (der Patient bleibt wach und ist reaktionsfähig) eingesetzt, gehört zu den am besten untersuchten und dokumentierten Substanzen in der Medizin. Bei Millionen zahnärztlichen Anwendungen weltweit kam es noch nie zu schweren Zwischenfällen und zu keinem einzigen Todesfall. In den USA verwenden 90 Prozent aller Ordinationen Lachgas.

Trotzdem wurde in einer Stellungnahme für das Gesundheitsministerium bereits Ende des Vorjahres ein Ende von Lachgas zur Sedierung – es handelt sich NICHT um eine Narkose, wie oft fälschlicherweise angenommen – in Zahnarztordinationen ausgesprochen. Die Mediziner wurden erst im Juli 2017 darüber informiert, betroffene Patienten (v. a. Kinder mit schweren Zahnschäden, Karies oder Entzündungen, Menschen mit speziellen Bedürfnissen und Phobiker) müssen nun eine „echte“ Narkose in Kauf nehmen.

Befragungen zeigen übrigens, dass 60 Prozent aller Erwachsenen Angst vor dem Zahnarzt haben, eine Vielzahl deshalb, weil sie als Kinder durch eine schmerzhafte Behandlung traumatisiert wurden . . .

Dr. Nicola Meißner, Salzburg, aus dem Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde ÖGK*:

„In der Kinderzahnmedizin ist der Einsatz von Lachgas oft die einzige Möglichkeit, in der Ordination zu behandeln oder den Kleinen eine Narkose und die damit verbundenen Risiken zu ersparen. Letztere wird von einem Anästhesisten durchgeführt und man muss monatelang auf einen Termin warten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine kostengünstige und ungefährliche Alternative nun verboten werden soll. Die Anwender durchlaufen eine fundierte Ausbildung, erhalten eine Zertifizierung und müssen strenge Sicherheitsbestimmungen einhalten.“ Zudem wird vor der Lachgasgabe genauestens aufgeklärt, die Eltern geben ihre Zustimmung.

Der Patient atmet durch eine Maske eine punktgenau an ihn angepasste Dosis Distickstoffmonoxid, das einen Entspannungszustand erzeugt und angstlösend wirkt. Meist fühlt sich eine Behandlung auch subjektiv weniger belastend und kürzer an als ohne dentale Sedierung. Nach verschiedenen Düften riechende Masken erleichtern das Aufsetzen und Durchatmen. „Bei einem Verbot sind Kinder und ärmere Patienten die Leidtragenden. Sie müssen sich mit Schmerzen herumschlagen, kaputte Zähne und Zahnentwicklungsstörungen in Kauf nehmen, höhere Kosten tragen. Bei Kindern führt das oft zu schulischen, sozialen und psychischen Problemen“, warnt Dr. Meißner, selbst langjährige Anwenderin von Lachgas in ihrer Ordination und überzeugt von der Methode.

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Quelle: © Gesund-Magazin der Kronenzeitung, 28.10.2017, Seiten 2/3. Karin Podolak, Gesundheitsredaktion

 

Dr. Nizama ZUKIC | Doktorin der Zahnheilkunde

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