Leitlinie: Kaum Neues in der Kariesprophylaxe
Eine neue Leitlinie gibt grundlegende Empfehlungen zur Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen. Die Empfehlungen sind nicht neu – wir dokumentieren sie trotzdem.
- Mechanische Verfahren zur Reduzierung des Biofilms
Als Basisprophylaxe sollen die Patienten mindestens zweimal täglich mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta ihre Zähne so putzen, dass eine möglichst vollständige Entfernung des Biofilms resultiert. Dabei können je nach Patient unterschiedliche Zahnbürsten zum Einsatz kommen. Lassen sich Speisereste und Biofilm mit alleinigem Zähneputzen nicht ausreichend entfernen, sollen Hilfsmittel zur Approximalraumhygiene (Zahnseide, Interdentalbürsten) zusätzlich verwendet werden. - Chemische Biofilmbeeinflussung
Bei durchbrechenden bleibenden Zähnen oder im freiliegenden Wurzelbereich kann die Anwendung von CHX-Lacken mit mindestens 1 % CHX zur Kariesprävention empfohlen werden. - Prophylaxeprogramme
Durch die Kombination verschiedener Prophylaxemaßnahmen kann Karies deutlich reduziert werden. Insbesondere Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko sollte die Teilnahme an strukturierten Prophylaxeprogrammen teilnehmen. - Fluoridierungsmaßnahmen
Patienten sollen ihre Zähne mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta putzen. Daneben soll grundsätzlich fluoridhaltiges Speisesalz im Haushalt verwendet werden. Zusätzlich kann – insbesondere bei kariesaktiven Patienten – die Anwendung von Zahnpasten mit erhöhter Fluoridkonzentration bzw. fluoridhaltiger Lacke, Gele oder Spüllösungen indiziert sein. - Ernährung
Die Gesamtmenge der täglichen Zuckeraufnahme und die Anzahl zuckerhaltiger Mahlzeiten (Hauptmahlzeiten und Zwischenmahlzeiten) einschließlich zuckerhaltiger Getränke sollten möglichst gering gehalten werden. Speisen und Getränke ohne freie Zucker sollten bevorzugt werden. - Speichelstimulation durch Kaugummikauen
Regelmäßiges Kauen von zuckerfreiem Kaugummi kann zur Kariesprophylaxe zusätzlich beitragen und kann deshalb insbesondere nach den Mahlzeiten empfohlen werden. - Fissurenversiegelungen
Im Rahmen eines Prophylaxekonzepts sollen kariesgefährdete Fissuren und Grübchen versiegelt werden.
S2k-Leitlinie „Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen“. AWMF-Registernummer: 083-021. Stand: Juni 2016.